Gesetze / Landesrecht Bayern / Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik Vom 29. September – 2. Dezember 1992
DIBt-AbkommenArt 15 Inkrafttreten
Stand: 27.08.2026
Dieses Abkommen tritt am 1. Januar des Jahres in Kraft, das dem Jahr folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen des Landes Berlin zugeht.