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Art 15 DIBt-Abkommen (Bayern) — Inkrafttreten

Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik Vom 29. September – 2. Dezember 1992

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Abkommen tritt am 1. Januar des Jahres in Kraft, das dem Jahr folgt, in dem die letzte der von den Beteiligten ausgefertigten Vertragsurkunden der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen des Landes Berlin zugeht.