Gesetze / Landesrecht Bayern / Zuständigkeitsverordnung
ZustV§ 51j Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Stand: 27.08.2026
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist für die Registerführung und Vergabe der Kennnummern (§§ 12 bis 18 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes) zuständig.