Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist für die Registerführung und Vergabe der Kennnummern (§§ 12 bis 18 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes) zuständig.
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Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist für die Registerführung und Vergabe der Kennnummern (§§ 12 bis 18 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes) zuständig.