Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Waldgenossenschaften
WGV§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ablösung und Aufhebung von Nutzungsrechten (NRAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 1970 (BayRS 2020-1-1-1-I) außer Kraft.