Gesetze / Landesrecht Bayern / Sicherheitswachtgesetz
SWGArt 2 Aufgaben
Stand: 27.08.2026
Die Angehörigen der Sicherheitswacht unterstützen in ihrer Dienstzeit die Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Straßenkriminalität.