Gesetze / Landesrecht Bayern / Kommunalabgabengesetz
KAGArt 5b (aufgehoben)
Stand: 27.08.2026
Für Art 5b KAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.