Gesetze / Landesrecht Bayern / Kommunalabgabengesetz
KAGArt 1 Abgabenberechtigte
Stand: 27.08.2026
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sind berechtigt, nach diesem Gesetz Abgaben zu erheben, soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.