Gesetze / Landesrecht Bayern / Hochschulzulassungsverordnung
HZV§ 58a (außer Kraft)
Stand: 27.08.2026
Für § 58a HZV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.