Gesetze / Landesrecht Bayern / Hochschulzulassungsverordnung
HZV§ 41 Anwendung von Curricularnormwerten
Stand: 27.08.2026
Die jährliche Aufnahmekapazität auf Grund der personellen Ausstattung wird nach Anlage 7 unter Anwendung von Curricularnormwerten berechnet.