Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2026/2027

HG 2026/2027

Art 1 Feststellung des Haushaltsplans

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird in Einnahmen und Ausgaben

1. für das Haushaltsjahr 2026 auf 84 842 411 100 € und

2. für das Haushaltsjahr 2027 auf 83 830 570 900 €

festgestellt.

Art 2