Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2024/2025

HG 2024/2025

Art 6m Stellenhebungen an Förderschulen, Beruflichen Schulen, Realschulen und Gymnasien

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags durch Stellenplanüberleitung im Stellenplan des Einzelplans 05 des Haushaltsjahres 2025 in den Kapiteln 05 13 bis 05 19 Stellenhebungen für Lehrer bei den funktionslosen Beförderungsämtern in Höhe von insgesamt 5 000 000 € Jahreskosten vorzunehmen. Die kostenwirksam gehobenen Stellen dürfen ab 1. November 2025 in ihrer neuen Wertigkeit in Anspruch genommen werden.

Art 6l Art 7