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Art 1 HG 2024/2025 (Bayern) — Feststellung des Haushaltsplans

Haushaltsgesetz 2024/2025

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird in Einnahmen und Ausgaben

1. für das Haushaltsjahr 2024 auf 73 692 557 400 € und

2. für das Haushaltsjahr 2025 auf 76 829 461 200 €

festgestellt.