Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2022
HG 2022Art 1 Feststellung des Haushaltsplans
Stand: 27.08.2026
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 188 667 600 € festgestellt.