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Art 1 HG 2022 (Bayern) — Feststellung des Haushaltsplans

Haushaltsgesetz 2022

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 188 667 600 € festgestellt.