Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2021
HG 2021Art 1 Feststellung des Haushaltsplans
Stand: 27.08.2026
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 353 355 800 € festgestellt.