nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 HG 2021 (Bayern) — Feststellung des Haushaltsplans

Haushaltsgesetz 2021

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 353 355 800 € festgestellt.