Gesetze / Landesrecht Bayern / Haushaltsgesetz 2019/2020

HG 2019/2020

Art. 6h (aufgehoben)

Bayern

Für Art. 6h HG 2019/2020 liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

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