Gesetze / Landesrecht Bayern / Eigenbetriebsverordnung
EBV§ 27 (aufgehoben)
Stand: 27.08.2026
Für § 27 EBV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.