Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsschulordnung
BSO§ 18a Übergangsvorschrift
Stand: 25.08.2026
Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Berufsschule eingetreten sind, sind die §§ 17 und 18 in der am 31. Juli 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.