Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Berufsschule eingetreten sind, sind die §§ 17 und 18 in der am 31. Juli 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
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Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Berufsschule eingetreten sind, sind die §§ 17 und 18 in der am 31. Juli 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden.