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BSO

§ 16 Durchführung der Abschlussprüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBSO--2008/16#abs-1 (1) An der Berufsschule findet keine Abschlussprüfung statt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBSO--2008/16#abs-2 (2) Die Schülerinnen und Schüler des doppelqualifizierenden Bildungsgangs Berufsschule Plus legen am Ende des dritten Schuljahres die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ab.

§ 15 § 17