Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsschulordnung
BSO§ 16 Durchführung der Abschlussprüfung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBSO--2008/16#abs-1 (1) An der Berufsschule findet keine Abschlussprüfung statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayBSO--2008/16#abs-2 (2) Die Schülerinnen und Schüler des doppelqualifizierenden Bildungsgangs Berufsschule Plus legen am Ende des dritten Schuljahres die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ab.