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Gesetze / Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003

II.

Stand: 10.06.2019

Bund

Die Anordnung findet Anwendung auf alle Widersprüche, die seit dem 1. April 2003 eingelegt worden sind.

BMinFSFJWid/BVtrAnO 2003

Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/bminfsfjwid_bvtrano_2003/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/bminfsfjwid_bvtrano_2003/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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