Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021
GlüStV 2021§ 33 Revision zum Bundesverwaltungsgericht
Stand: 21.08.2026
In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruhe.