Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021
GlüStV 2021§ 27m Finanzkontrolle
Stand: 21.08.2026
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Anstalt unterliegt der Prüfung der Rechnungshöfe der Trägerländer.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021
GlüStV 2021Stand: 21.08.2026
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Anstalt unterliegt der Prüfung der Rechnungshöfe der Trägerländer.