Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021

GlüStV 2021

§ 25 Beschränkungen von Spielhallen; Verbot von Mehrfachkonzessionen

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-gluestv_2021--2020/25#abs-1 (1) Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand einzuhalten. Das Nähere regeln die Ausführungsbestimmungen der Länder.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-gluestv_2021--2020/25#abs-2 (2) Die Erteilung einer Erlaubnis für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht ist, ist ausgeschlossen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-gluestv_2021--2020/25#abs-3 (3) Die Länder können die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse begrenzen.

§ 24 § 26