Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021

GlüStV 2021

§ 17 Form und Inhalt der Erlaubnis

Stand: 21.08.2026

Brandenburg

Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt. In ihr sind insbesondere festzulegen

der Veranstalter sowie im Fall des § 14 Absatz 2 der Dritte,

Art, Ort oder Gebiet sowie Beginn und Dauer der Veranstaltung,

der Verwendungszweck des Reinertrages, die Art und Weise des Nachweises der Verwendung und der Zeitpunkt, zu dem der Nachweis zu erbringen ist,

der Spielplan und

die Vertriebsform.

§ 16 § 18