Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Glücksspielstaatsvertrag 2021
GlüStV 2021§ 11 Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtforschung
Stand: 21.08.2026
Die Länder stellen Maßnahmen der Suchtprävention, entsprechende Beratungsangebote sowie die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher.