Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HG 2015/2016 · GVBl.I/15, [Nr. 15]
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016)
20 Normen · Ausgangsfassung vom 23.06.2015 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
- § 2 Kreditermächtigungen
- § 3 Gewährleistungen
- § 4 Sonstige Gewährleistungen
- § 5 Grundsätze für neue Steuerungsinstrumente
- § 6 Neue Steuerungsinstrumente im Bereich des Landtages, Verfassungsgerichts und Landesrechnungshofes
- § 7 Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
- § 8 Mehrausgaben, Komplementärmittel
- § 9 Sonderfinanzierungen
- § 10 Industrieansiedlungsverträge
- § 11 Besondere Regelungen für Zuwendungen
- § 12 Personalwirtschaftliche Regelungen
- § 13 Besondere Regelungen für Planstellen und Stellen
- § 14 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
- § 15 Vergabe leistungsbezogener Besoldungselemente an Beamtinnen und Beamte
- § 16 Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken
- § 17 Besondere Regelungen für geheim zu haltende Ausgaben
- § 18 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages
- § 19 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen
- § 20 Inkrafttreten
- Anlage Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2016
Änderungsverlauf
- 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 20 neueste Änderung
- 01.08.2026 — 20 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 16 weitere
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Stand der amtlichen Fassung
15.03.2016 Ausfertigung · Geändert durch Gesetz vom 15. März 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 9])
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.