Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Bauordnung
BbgBO§ 54 Genehmigungspflichtige Vorhaben
Für § 54 BbgBO liegt kein Text vor zum Stichtag 25.09.2026.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.