Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über Zweckverbände und Zweckvereinbarungen
ZwVBaySaStVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen, beide vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, schließen folgenden Staatsvertrag: