Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuständigkeitsverordnung Schulbereich Nordrhein-Westfalen
ZustVO Schule NRW§ 8 Jubiläumszuwendung
Stand: 26.08.2026
Die Ausfertigung der Dankurkunden zum 25-jährigen Dienstjubiläum wird auf die für die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand zuständigen Stellen übertragen.