Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
ZustV-LM§ 21 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.