Gesetze / Landesrecht Bayern / StMJ-Zuständigkeitsverordnung Dienstrecht
ZustV-JM§ 5 Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen
Stand: 25.08.2026
Die Zuständigkeit der Beschäftigungsbehörden für die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen zur Teilnahme an IT-Workshops, die als solche im Seminarmanagementprogramm der bayerischen Justiz geführt werden, wird dem Leiter der Justizakademie übertragen.