nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 ZustV-JM (Bayern) — Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen

StMJ-Zuständigkeitsverordnung Dienstrecht

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zuständigkeit der Beschäftigungsbehörden für die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen zur Teilnahme an IT-Workshops, die als solche im Seminarmanagementprogramm der bayerischen Justiz geführt werden, wird dem Leiter der Justizakademie übertragen.