Gesetze / Landesrecht Bayern / StMB Zuständigkeitsverordnung Beamtenrecht
ZustV-BM§ 8 Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten
Stand: 25.08.2026
Die Befugnis zur Entscheidung über die Anerkennung von sonstigen für die Beamtentätigkeit förderlichen hauptberuflichen Beschäftigungszeiten nach Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG wird den in § 1 genannten Behörden im Rahmen ihrer Ernennungszuständigkeit übertragen.