Gesetze / Zulassungskostenverordnung
ZulKostV§ 2 Gebührenberechnung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZulKostV/2#abs-1 (1) Die Gebühren werden nach dem Zeitaufwand bestimmt, soweit nicht nach § 3 Gebühren auch für den sachlichen Aufwand zu erheben sind. Bei der Berechnung der Gebühr sind die in der Anlage zu dieser Verordnung für die einzelnen Themenbereiche aufgeführten Stundensätze zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel dieser Stundensätze zu berechnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZulKostV/2#abs-2 (2) Zum Zeitaufwand gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZulKostV/2#abs-3 (3) Werden individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 1 außerhalb der Bundesanstalt erbracht, so sind Gebühren nach dem Zeitaufwand ferner zu berechnen für