Gesetze / Landesrecht Sachsen / ZuLaFoGeVO · SächsGVBl. 2013 Nr. 12, S. 757, Fsn-Nr. 630-21
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ernährung sowie Gentechnik
4 Normen · Ausgangsfassung vom 08.08.2013 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Sachliche Regelzuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- § 2 Sachliche Zuständigkeit des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- § 3 Sachliche Zuständigkeit des Staatsbetriebes Sachsenforst
- § 4 Verweisungen
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
02.09.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. September 2024 (SächsGVBl. S. 853)
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Historischer Änderungsnachweis
11.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 11.03.2022, Artikel 2
SächsGVBl. 2022 S. 267
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Historischer Änderungsnachweis
09.08.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.08.2016
SächsGVBl. 2016 S. 338
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).