Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Zensusverordnung 2022
ZensV 2022Anlage (zu § 5 Absatz 1 und 2, § 6 Absatz 2)
Stand: 01.09.2026
Für Anlage ZensV 2022 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.