Gesetze / Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung
ZVSAusbV§ 14 Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVSAusbV/14#abs-1 (1) Im Prüfungsbereich „Abweichungen vom Regelbetrieb“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVSAusbV/14#abs-2 (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVSAusbV/14#abs-3 (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Arbeitsaufgabe soll digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZVSAusbV/14#abs-4 (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: