§ 870 Grundstücksgleiche Rechte
Stand: 10.06.2019
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- LG Kleve, 21.01.2009 – 4 T 240/08Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 06.07.2004 – I-24 U 253/03
- OLG Hamm, 04.01.1989 – 15 W 597/88
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf die Zwangsvollstreckung in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, sind die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in Grundstücke entsprechend anzuwenden.