Gesetze / Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

ZJDVtrG

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZJDVtrG/1#abs-1 (1) Dem in Berlin am 27. Januar 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - wird zugestimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZJDVtrG/1#abs-2 (2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2