Gesetze / Zinsinformationsverordnung
ZIV§ 11 Besteuerung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Die Erhebung einer Quellensteuer durch Belgien, Luxemburg und Österreich als Zahlstellenstaat steht einer Besteuerung der Erträge durch Deutschland als Wohnsitzstaat des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen.