Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausbildungsordnung Justiz
ZAPO-J§ 56 Bewerbung
Stand: 25.08.2026
Bewerberinnen und Bewerber haben bei ihrer Bewerbung anzugeben, ob und mit welchem Ergebnis sie an einem besonderen Auswahlverfahren mit Gültigkeit für das Einstellungsjahr teilgenommen haben.