Gesetze / Landesrecht Bayern / Ausbildungsordnung Justiz
ZAPO-J§ 27 Landesjustizprüfungsamt
Stand: 25.08.2026
Die Prüfungen werden vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Dieses nimmt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen die Aufgaben gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 und 8, Abs. 2 Nr. 2 bis 4 APO wahr.