Gesetze / Landesrecht Bayern / Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften

ZAPO-F I

§ 48 Übergangsvorschriften

Stand: 25.08.2026

Bayern

Für Studierende, die die Ausbildung vor dem Studienjahr 2022/2023 begonnen und ohne Unterbrechung fortgesetzt haben, gilt die Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern in der am 31. August 2022 geltenden Fassung mit Ausnahme von Satz 2 und 3. § 20 Abs. 1 dieser Verordnung findet anstelle von § 12 Abs. 3 in der am 31. August 2022 geltenden Fassung der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern bereits ab dem 1. September 2022 Anwendung. § 38 Abs. 2 Satz 3 dieser Verordnung findet bereits ab dem 1. September 2022 Anwendung.

§ 47 § 49