Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte
ZÄPrO§ 1
Der Zahnarzt wird für seinen Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet.
Gesetze / Approbationsordnung für Zahnärzte
ZÄPrODer Zahnarzt wird für seinen Beruf wissenschaftlich und praktisch ausgebildet.