Gesetze / WpÜG-Angebotsverordnung
WpÜGAngebV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung ist auf Angebote gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes anzuwenden.
Gesetze / WpÜG-Angebotsverordnung
WpÜGAngebVStand: 10.06.2019
Diese Verordnung ist auf Angebote gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes anzuwenden.