Gesetze / Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

WpÜG

§ 17 Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Stand: 10.06.2019

Bund

Eine öffentliche auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft gerichtete Aufforderung des Bieters zur Abgabe von Angeboten durch die Inhaber der Wertpapiere ist unzulässig.

§ 16 § 18