nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 17 WpÜG — Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Eine öffentliche auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft gerichtete Aufforderung des Bieters zur Abgabe von Angeboten durch die Inhaber der Wertpapiere ist unzulässig.