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§ 17 WpÜG — Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine öffentliche auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft gerichtete Aufforderung des Bieters zur Abgabe von Angeboten durch die Inhaber der Wertpapiere ist unzulässig.